A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Hanna Gerischer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO. hanna photography erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Hanna Gerischer, Daiserstraße 45 RGB, D 81371 München, mail@hanna-photography.com Die Datenschutzbestimmungen von hanna photography können Sie hier nachlesen.
II. Produktionsaufträge
Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen, sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labor etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftliche Anweisung trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Die Fotografin wählt die Bilder aus, welche sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal 3 Jahre.
III. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Weitergabe sind nicht gestattet, Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Bei Buchungen für Firmen gilt eine gesonderte Regelung. Dazu gibt es immer ein Angebot, wo auf die Nutzungsrechte hingewiesen wird und welches vom Kunden unterschrieben werden muss.
IV. Haftung
Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erhebliche Mangel.
V. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von hanna photography. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar. Das Honorar muss bei der Übergabe der Fotos/Bücher gezahlt werden. Das Honorar ist spätestens binnen 15 Tagen nach Rechnungsausstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehener Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eine oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB dürfen nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die daran gestrebte Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
VIII. Gutscheine
Enthält der Gutschein keine Frist, gelten die gesetzlichen Regelungen, d.h. der Anspruch auf die Leistung im Gutschein verjährt in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist. Der Gutschein kann nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine können nur auf Anfrage (z.B. per E-Mail) ausgestellt werden. Ein Kauf über diese Website ist nicht möglich.